Der Elternrat ist die Interessenvertretung der Eltern gegenüber der Schule, dem Schulträger und den Schulaufsichtsbehörden sowie Hort und Hortträger.
Der Elternrat arbeitet im Rahmen der Schulkonferenz an der Fortschreibung des Schulprogramms mit.
Der Elternrat unterstützt die Schule bzw. Klassen bei der Organisation von Klassenfahrten/Wandertagen, Festen etc.
Der Elternrat unterstützt die Klassenelternsprecher in der Organisation ihrer Tätigkeit.
Der Elternrat möchte wechselseitig Erwartungshaltungen und Bedürfnisse vermitteln und das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften vertiefen.
Der Elternrat hat ein Auskunftsrecht gegenüber der Schulleitung. Ihm ist vor Beschlüssen der Lehrerkonferenzen, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule sind, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Es besteht auch das Recht, Beschwerden vorzubringen.
Der Elternrat hat eine Berichtspflicht über seine Tätigkeit gegenüber der Elternschaft.